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Patienteninformation


Vor der Behandlung bieten wir Ihnen ein kostenloses persönliches Gespräch, in dem wir Ihnen unsere Herangehensweise an Ihre psychischen und/oder gesundheitlichen Probleme erklären.

Danach haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie sich von uns behandeln lassen wollen oder nicht, erst dann fallen Kosten für Sie an.

Bitte beachten Sie die Punkte Vor der Behandlung und Nach der Behandlung.


Ich als Heilpraktiker (Psychotherapie) kann nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine anteilige Kostenübernahme erfolgt nur durch private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen. Hier sind immer die individuellen Vertragsbedingungen ausschlaggebend.

Als Selbstzahler der Behandlungskosten entstehen ihnen aber auch folgende Vorteile:

  • Geringe Wartezeiten auf einen Therapieplatz

Die Wartezeiten auf einen durch die gesetzliche Krankenkasse finanzierten Therapieplatz beträgt oft mehrere Monate. Bei  mir sind kurzfristige Termine mögliche, so dass zwischen dem Entschluss eine Therapie zu beginnen und dem tatsächlichen Beginn nur wenig Zeit vergeht.

  • Größere Flexibilität

Ein großer Teil des „Therapieerfolgs“ hängt von der Bindung  zwischen Patient und Therapeut ab. Die Möglichkeit den Therapeut zu wechseln unterliegt bei Krankenkassen finanzierten Therapien gewissen Regularien und ist nur in einem geringe Maße möglich. Als Selbstzahler entscheiden sie mit welchem Therapeut sie zusammenarbeiten.

  • Keine Einschränkung der Therapieverfahren

In Deutschland werden nur sogenannte Richtlinienverfahren durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Es erfolgt somit eine Einschränkung der Therapieverfahren auf die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Ich bin in der Wahl der Therapieverfahren frei und kann so den Therapieablauf auf die Bedürfnisse des Patienten abstimmen.

  • Sicherheit ihrer Daten

Als Selbstzahler werden ihre Daten nicht an dritte (z.B. Krankenkassen, Beihilfestellen, Versicherungsgesellschaften,…) weitergeben. Die stattgefundene Therapie, inklusive einer gestellten Diagnose nach ICD 10 bleibt somit, anders wie bei kassenfinanzierten Therapien, ihre Privatsache.